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Das Obergericht des Kantons Zürich wird aus Platzgründen das Gebäude Obmannamtsgasse 21 auch nach den Umbau- und Erweiterungsarbeiten am Hauptgebäude Hirschengraben weiter belegen müssen. In den letzten Jahren wurden an der Liegenschaft Obmannamtsgasse 21 praktisch keine Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Entsprechend war das Gebäude in schlechtem Zustand. Um eine Belegung weiterhin möglich zu machen, wurden diverse Massnahmen notwendig. Ausserdem wollte das Obergericht die Buchhaltungsstelle (bisher provisorisch in Oerlikon) im Gebäude einrichten. Im sehr knappen, seitens Nutzervertretung vorgegebenem Zeitraum, musste die Liegenschaft teilrenoviert, die Büros gestrichen, Böden geölt bzw. ersetzt, die Fenster ausgetauscht, diverse Elektroarbeiten durchgeführt sowie im Erdgeschoss eine, den geforderten Sicherheitsstandards entsprechende, Kasse eingebaut werden.

Umbau und Renovation 2012
Mitarbeit: K. Ackerstaff